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   OLG Frankfurt, 06.11.1987 - 20 W 60/87   

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https://dejure.org/1987,10469
OLG Frankfurt, 06.11.1987 - 20 W 60/87 (https://dejure.org/1987,10469)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.1987 - 20 W 60/87 (https://dejure.org/1987,10469)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 1987 - 20 W 60/87 (https://dejure.org/1987,10469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Nutzung von Sondereigentum entsprechend der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1988, 439
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Obwohl der von der Alleineigentümerin gefaßte "Beschluß" mangels Beschlußkompetenz von vornherein keine Rechtswirkungen entfaltete (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1986, 40, 41; OLGZ 1988, 439 f; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 17 und § 26 Rdn. 58; Soergel/Stürner, aaO, § 23 WEG Rdn. 2; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 93; Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG, 2. Aufl., 2001, Rdn. 360; a.A. OLG Köln, OLGZ 1986, 409, 411; Röll, NJW 1989, 1070, 1072), und auch das tatsächliche Verhalten der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft keine Fortgeltung des Wirtschaftsplans 1998 für das Folgejahr begründen konnte (vgl. Soergel/Stürner, aaO, § 23 WEG Rdn. 2; Palandt/Bassenge, aaO, § 28 WEG Rdn. 3; Köhler, WE 1997, 134 ff; a.A. OLG Köln, WuM 1995, 733, 735), macht die verzögerte Aufstellung des Wirtschaftsplans 1999 angesichts dieser Vorgeschichte die weitere Zusammenarbeit mit der Antragstellerin nicht unzumutbar.
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 1/03

    Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer gegenüber Regelungen des teilenden

    Derartige "Ein-Mann-Beschlüsse" sind nach ganz herrschender Meinung als Nichtbeschlüsse ("juristisches Nihil") unbeachtlich (OLG Frankfurt OLGZ 1986, 40 f.; 1988, 439; LG Frankfurt ZMR 1989, 351; Staudinger/Bub WEG § 23 Rn. 92; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 17; Weitnauer/ Lüke WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 12; Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 360).
  • LG Frankfurt/Main, 16.03.1989 - 9 T 523/88

    Unterlassungsanspruch gegen die Benutzung eines Spitzbodens als Wohnraum und

    Diese Sicherheit kann aber, solange noch sämtliche Anteile in der Hand einer einzigen natürlichen oder juristischen Person vereinigt sind, nur durch Eintragung in das Grundbuch gewährleistet werden (so bereits Beschluß der Kammer vom 02.02.1987 - 2/9 T 207/85 - bestätigt durch Beschluß des OLG Ffm vom 06.11.1987 - 20 W 60/87 -.).
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